1. Am 22. Mai 2023 erhob die Kantonale Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Zurzach Anklage gegen den Beschwerdeführer sowie gegen seine Ehefrau B._____ (paralleles Beschwerdeverfahren SBK.2024.214) und seine frühere Ehefrau C._____ wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung. Am 28. Juni 2023 wurden die drei Beschuldigten zur Hauptverhandlung auf den 10. Januar 2024 vorgeladen. Auf Gesuch hin wurde die Hauptverhandlung in der Folge auf den 19. Juni 2024 verschoben. In der erneuten Vorladung vom 19. Februar 2024 findet sich folgender Hinweis: