1.3.2. Soweit die Beschwerdeführerin Ziff. 1 der Verfügung vom 28. Juni 2024 anficht, ist sie dazu offenkundig nicht legitimiert. In Ziff. 1 wird ihrem Ehemann eine Ordnungsbusse auferlegt. Entsprechend ist sie somit nicht in eigenen rechtlich geschützten Interessen betroffen.