Im Weiteren trägt die Beschwerdeführerin vor, das Vertrauen zu ihrem amtlichen Verteidiger sei nicht mehr vorhanden. Dies unter anderem deshalb, weil er sie als kriminell einstufe und sie daher nicht mehr verteidige. Auch habe er ihm übergebene entlastende Beweise anscheinend nicht bei Gericht eingereicht. Auch sei er nicht kompetent genug, um sie zu verteidigen. -4- Schliesslich führt sie aus, zum neu angesetzten Verhandlungstermin werde sie nicht erscheinen, da sie im Zeitraum des neuen Hauptverhandlungstermins bereits eine Auslandreise gebucht habe. Die Bestätigung werde nachgereicht.