Die säumigen Beschuldigten haben Gelegenheit, innert 10 Tagen allfällige Einwendungen gegen die beabsichtigte Kostenauflage zu erheben. -3- 4. Die Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Zurzach findet neu statt am […] 5. Die Zustellung dieser Verfügung gilt für alle Beschuldigten, deren amtliche Verteidiger sowie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ausdrücklich als Vorladung zum vorgenannten Termin. 6. Erscheinen die säumigen Beschuldigten nicht zur neu angesetzten Hauptverhandlung, so wird diese in deren Abwesenheit durchgeführt. "