Bei der Phishing-Methode versuchen die Täter, etwa mittels E-Mail mit gefälschten Absender-Adressen, an vertrauliche Daten von Opfern, wie etwa Kontoinformationen und Zugangsdaten, zu geraten, um diese Daten sodann für unrechtmässige Vermögensverschiebungen zu verwenden, weshalb namentlich der Tatbestand des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB) regelmässig erfüllt sein dürfte (vgl. zum Ganzen etwa < https://www.skppsc.ch/de/themen/internet/phishing >).