Subjektiv ist Vorsatz erforderlich, wobei Eventualvorsatz genügt. Dem Täter muss mindestens in der üblicherweise geforderten "Parallelwertung in der Laiensphäre" bewusst sein, dass die Vermögenswerte aus einer schwerwiegenden Vortat stammen, die erhebliche Sanktionen nach sich zieht. Dabei genügt es, dass der Geldwäscher die Umstände kennt, die den Verdacht -5-