1.3.1 ff.) ist zu entnehmen, dass C._____ der B._____ AG telefonisch meldete, der Phishing Methode zum Opfer gefallen zu sein und deshalb am 14. Juni 2024 Fr. 48'795.00 auf das besagte Konto des Beschwerdeführers überwiesen zu haben. Der Verdachtsmeldung ist weiter zu entnehmen, dass eine Analyse der B._____ AG gezeigt habe, dass C._____ am 14. Juni 2024 Fr. 20'228.00 und Fr. 28'567.00 auf das besagte Konto des Beschwerdeführers überwiesen habe, dass ein Teil der eingegangenen Vermögenswerte am 14. Juni 2024 umgehend in bar bezogen worden sei (in Tranchen von Fr. 4'000.00, Fr. 7'000.00 und Fr. 15'000.00) und dass der Beschwerdeführer [erfolglos] die restlichen Vermögenswerte