3.3. Den Akten ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer ein Konto bei der B._____ AG mit der IBAN D hat und dass die B._____ AG der Meldestelle für Geldwäscherei einen am 3. Juli 2024 entgegengenommenen Verdacht meldete, dass über dieses Konto abgewickelte Transaktionen betrügerisch erlangt worden seien. Dieser Verdachtsmeldung ("Reporting Entity Summary Report", act. 1.3.1 ff.) ist zu entnehmen, dass C._____ der B._____ AG telefonisch meldete, der Phishing Methode zum Opfer gefallen zu sein und deshalb am 14. Juni 2024 Fr. 48'795.00 auf das besagte Konto des Beschwerdeführers überwiesen zu haben.