4.3. Der Beschwerdeführer bringt vor, eine Lehre als Pflegefachmann Gesundheit mit einem Lehrlingslohn von netto Fr. 1'150.00, bei Früh-, Spät- und Wochenenddienst bis zu netto Fr. 1'943.00, zu absolvieren (vgl. Lohnabrechnungen April bis Juni 2024, Beschwerdebeilage 8). Diese zusätzlichen Dienste müsse er als Lehrling in der Regel aber nicht leisten. Er verfüge über kein Vermögen (vgl. Kontosaldo von Fr. -224.94, Beschwerdebeilage 7) und wohne noch bei seinen Eltern. Seinen Lehrlingslohn benötige er für die Bestreitung seiner Lebenshaltungskosten wie Nahrungsmittel, ÖV-Ticket, Kommunikationskosten, Versicherungen, Krankenkasse etc.