3.3. Der Beschwerdeführer beantragte der Staatsanwaltschaft Baden mit E-Mail vom 1. Juli 2024 bzw. mit postalischer Eingabe vom 3. Juli 2024 die Einsetzung von Rechtsanwältin Martina Sulser-Frehner als amtliche Verteidigerin per 1. Juli 2024. Mit E-Mail vom 9. Juli 2024 (08:33 Uhr) setzte die Staatsanwaltschaft Baden (bzw. ein Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft Baden im Auftrag der zuständigen Staatsanwältin) dem Beschwerdeführer eine Frist bis am 19. Juli 2024 zur Einreichung der Belege über seine Vermögenssituation.