2.2. Mit E-Mail vom 9. Juli 2024 (08:33 Uhr) setzte die Staatsanwaltschaft Baden dem Beschwerdeführer eine Frist bis am 19. Juli 2024 zur Einreichung der Belege über seine Vermögenssituation. 2.3. Mit E-Mail vom 10. Juli 2024 (10:13 Uhr) reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. 2.4. Mit Verfügung vom 10. Juli 2024 wies die Staatsanwaltschaft Baden das Gesuch um amtliche Verteidigung ab. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 11. Juli 2024 zugestellte Verfügung mit Eingabe vom 18. Juli 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: