Anfechtungs- Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 10. Juli 2024 betreffend gegenstand amtliche Verteidigung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen einer qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 lit. b SVG). 2. 2.1. Mit Eingabe vom 3. Juli 2024 beantragte der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft Baden die Einsetzung von Rechtsanwältin Martina Sulser- Frehner als amtliche Verteidigerin per 1. Juli 2024.