Das Gericht ist folglich nicht an ein eingereichtes Arztzeugnis gebunden. Vielmehr hat es dieses frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung zu würdigen sowie zu entscheiden, ob und in welchem Masse es dieses als beweiskräftig erachtet (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichts 7B_8/2021 vom 25. August 2023 E. 5.4.3).