3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob gegen die ihr am 10. Juli 2024 zugestellte Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom 8. Juli 2024 mit Eingabe vom 17. Juli 2024 sinngemäss Beschwerde mit dem Antrag, sie sei aufzuheben und das Hauptverfahren sei durchzuführen. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 24. Juli 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen teilte mit Eingabe vom 5. August 2024 mit, unter Hinweis auf die Begründung der angefochtenen Verfügung auf eine Vernehmlassung zu verzichten. -4-