2. Das Verfahren wird als durch Rückzug der Einsprache erledigt abgeschrieben. 3. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl […] vom 14. März 2024 rechtskräftig und vollstreckbar ist. 4. Die Pauschalgebühr wird auf Fr. 500.00 festgesetzt und der Beschuldigten auferlegt. 5. Die Beschuldigte hat allfällige ihr durch die Erhebung der Einsprache entstandene Kosten selbst zu tragen."