1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erliess am 14. März 2024 gegen die Beschwerdeführerin einen Strafbefehl wegen Pfändungsbetrugs, Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Die Beschwerdeführerin erhob am 19. März 2024 begründete Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm holte hierzu eine vom Regionalen Betreibungsamt Zofingen am 15. Mai 2024 erstattete Stellungnahme ein. Am 5. Juni 2024 überwies sie die Akten mit dem Strafbefehl als Anklage dem Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen zur Durchführung des Hauptverfahrens.