1.5. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach lud die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 10. Juni 2024 zur Konfrontationseinvernahme mit B._____ und C._____ auf den 8. Juli 2024, 09.00 Uhr, vor. Diese Vorladung wurde der Beschwerdeführerin am 11. Juni 2024 zugestellt. Die Beschwerdeführerin erschien nicht zur Einvernahme vom 8. Juli 2024.