in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erliess am 8. April 2024 einen Strafbefehl gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) wegen unrechtmässiger Aneignung. Sie verurteilte die Beschwerdeführerin zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie einer Busse von Fr. 200.00 und auferlegte ihr die Verfahrenskosten von Fr. 820.00. 1.2. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen am 15. April 2024 (Postaufgabe am 16. April 2024) Einsprache.