4.3.3. Der Beschwerdeführer und die Beschuldigte schlossen am 27. Juni 2023 einen Kaufvertrag ab, wonach die Beschuldigte dem Beschwerdeführer das Inventar der Praxis sowie den Kundenstamm per 1. Juli 2023 verkauft (vgl. Ziff. 1.1 des Kaufvertrags). Die Vertragsparteien beabsichtigten, die […]praxis per 1. Juli 2023 zu übergeben (vgl. Präambel des Kaufvertrags).