Die Beschuldigte, welche nicht bestreitet, dass sie vom Beschwerdeführer mit einem Hausverbot belegt worden ist, macht geltend, der Beschwerdeführer habe ihrem Betreten der Praxisräumlichkeiten zugestimmt, da er explizit gewünscht habe, dass sie bis 31. Dezember 2023 in der Praxis aushelfe (Beschwerdeantwort Rz. 11). Sie bezieht sich dabei auf den Kaufvertrag zwischen ihr und dem Beschwerdeführer betreffend die […]praxis vom 27. Juni 2023 (vgl. Ziff. 5, letzter Abschnitt; Untersuchungsakten sowie Beschwerdeantwortbeilage 4). Die Beschuldigte bestreitet damit, sich tatbestandsmässig verhalten zu haben, mithin gegen das Hausverbot verstossen zu haben.