5.2.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bringt dagegen vor, dass beim Beschwerdeführer eine Indooranlage mit 3'608 Pflanzgefässen gefunden worden sei und keinerlei objektive Hinweise dafür bestehen würden, dass es sich bei den darin gezogenen Pflanzen um CBD-Hanf gehandelt haben könnte. Mit bereits einem einzigen Zyklus an THC-Marihuana hätte ein Ertrag von etwas mehr als 144 kg Marihuana resultiert, mit welchem bei einem Strassenwert von Fr. 4'000.00 pro Kilogramm ein Umsatz von über Fr. 500'000.00 hätte erzielt werden können. Damit seien die Voraussetzungen von Art. 19 Abs. 2 BetmG ohne Weiteres erfüllt.