sodass seine Aussagen kaum einen substantiellen Einfluss auf die Untersuchung haben könnten. Vielmehr handelt es sich bei ihm um einen Nachbarmieter, der – aus welchen Gründen auch immer – durch den Hinweis an die Kantonspolizei das vorliegende Verfahren überhaupt erst ins Rollen brachte. Bereits aufgrund der Anzeigeerstattung ist nicht davon auszugehen, dass er sich auf den Beschwerdeführer bzw. eine mögliche Einflussnahme einlassen würde.