Es ist daher unumgänglich, den Beschwerdeführer wie auch C._____ kollusionsfrei zu diesen Vorwürfen einzuvernehmen, zumal sich die Untersuchung in einem noch sehr frühen Prozessstadium befindet. Inwiefern der Beschwerdeführer D._____ beeinflussen sollte, ist hingegen nicht ersichtlich. Zwar stimmt es, dass D._____ noch nicht einvernommen werden konnte. Doch ergeben sich aus den Akten keinerlei Anhaltspunkte, dass dieser in der vorliegenden Angelegenheit eine aktive Rolle spielt, - 11 -