Wie oben dargelegt, bestehen derzeit Anhaltspunkte, dass der Beschwerdeführer in den Mieträumlichkeiten THC-haltiges Cannabis angebaut hat. Da zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung sämtliche Pflanzen bereits geerntet wurden, muss davon ausgegangen werden, dass die Ernte bereits an Abnehmer verkauft wurde oder teilweise noch andernorts zwischengelagert ist. Es ist demnach nach der Auswertung der Geräte des Beschwerdeführers allfälligen sich aus der Auswertung ergebenden Verdachtsmomenten nachzugehen. Mit der Vorinstanz ist bezüglich allfälliger Abnehmer von einer gewissen Kollusionsgefahr auszugehen.