4.2.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bringt mit Beschwerdeantwort vor, dass sowohl der Beschwerdeführer als auch C._____ über eine Hanf-In- dooranlage im gleichen Gebäude verfügen würden und dass sie aufgrund des Kaufs der Indooranlage durch den Beschwerdeführer in Verbindung stehen würden. Wie genau die beiden Beschuldigten in Verbindung stünden, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen und es sei insbesondere nicht klar, wie und unter welchen Bedingungen bzw. Absprachen der mutmassliche Kauf bzw. Verkauf der Indooranlage zustande gekommen sei und inwiefern auch gemeinsame Geschäfte getätigt worden seien. Der Beschwerdeführer und D.___