gemacht, um die Entsorgung der Indooranlage des Vormieters handelte), zumal sämtliche der neun Proben THC-positiv ausfielen. Allerdings ist zu erwarten, dass der genaue THC-Gehalt noch mittels eines Gutachtens bestimmt und somit bestehende Unklarheiten ausgeräumt werden. Dies ändert aber nichts daran, dass gestützt auf die vorhandenen Akten sowie die oben gemachten Erwägungen zum jetzigen, frühen Verfahrenszeitpunkt gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat und eine Beteiligung des Beschwerdeführers an dieser Tat vorliegen, weshalb der dringende Tatverdacht zu bejahen ist.