Demgegenüber führt die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in der Beschwerdeantwort aus, die Vortests der Kantonspolizei seien geeicht und ein THC-positives Resultat resultiere nur dann, wenn der legale Höchstwert an THC überschritten sei. Zum heutigen Zeitpunkt liegt gestützt auf die vorgenommenen Tests allerdings der Schluss nahe, dass in den Räumlichkeiten unlängst noch THC-haltiges Marihuana angebaut wurde (vgl. auch die Aussage des Vermieters B._____, dass er vor rund vier Wochen grössere Mengen Grünabfall der Pflanzen vor den Mieträumlichkeiten gesehen habe [Frage 33], wobei unklar ist, ob es sich um eine Cannabisernte oder wie vom Beschwerdeführer geltend