Der Beschwerdeführer wendet zu Recht ein, dass hinsichtlich der durchgeführten Vortests einige Unklarheiten bestehen. So hielt die Kantonspolizei Aargau in ihrem Sachverhaltsbericht vom 12. Juli 2024 fest, es könne nicht abschliessend gesagt werden, ob es sich bei den Ernten um THC- oder um CBD-Marihuana gehandelt habe. Demgegenüber führt die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in der Beschwerdeantwort aus, die Vortests der Kantonspolizei seien geeicht und ein THC-positives Resultat resultiere nur dann, wenn der legale Höchstwert an THC überschritten sei.