Angesichts der Tatsache, dass der Beschwerdeführer das genannte Unternehmen offiziell im Handelsregister registrierte, scheinen seine Angaben zwar nicht von vornherein unglaubhaft. Allerdings wurden anlässlich der durchgeführten Hausdurchsuchungen in den vom Beschwerdeführer seit mehreren Monaten gemieteten Räumlichkeiten mehrere tausend Pflanzentröge inklusive Substrats sowie ein Bewässerungs-, Belüf- tungs- und Beleuchtungssystem sichergestellt, die zur Cannabis-Produk- tion dienen bzw. gedient haben. Die durchgeführten Vortests der Kantonspolizei Aargau waren allesamt positiv auf THC – wobei keine Hinweise auf eine CBD-haltige Pflanze gefunden werden konnten.