Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe beabsichtigt, legalen CBD-Hanf anzubauen, zu welchem Zweck er bereits am […] die E._____ AG ins Handelsregister habe eintragen lassen. Gemäss dem Handelsregisterauszug bezweckt die Gesellschaft die "[…]". Zudem stellt sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt, die Indooranlage sei ihm als legale CBD-Anlage verkauft worden, ihm sei allerdings die Mietsache nicht ordnungsgemäss übergeben worden und er sei mit den Räumungsarbeiten noch nicht fertig geworden. Angesichts der Tatsache, dass der Beschwerdeführer das genannte Unternehmen offiziell im Handelsregister registrierte, scheinen seine Angaben zwar nicht von vornherein unglaubhaft.