Ausweislich der Akten wurden in den vom Beschwerdeführer und den von C._____ gemieteten Räumlichkeiten anlässlich der Hausdurchsuchung vom 9. Juli 2024 zusammen insgesamt 4'688 Pflanzentöpfe inklusive Substrats festgestellt, die bei einem durchschnittlichen Ertrag gemäss Forensischem Institut Zürich von 40 g Marihuana pro Pflanze einen geschätzten Ertrag von 187,52 kg Marihuana pro Ernte ergeben könnten (Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 12. Juli 2024 S. 2). In den gemieteten Räumlichkeiten des Beschwerdeführers wurden weiter eine "Kartonkiste mit Marihuana", neun Pflanzenproben (aus Töpfen, vom Boden und