Obschon sowohl der Beschwerdeführer als auch der Mitbeschuldigte C._____ behaupten würden, es sei nur CBD-Hanf angepflanzt worden, seien sämtliche entnommenen Proben THC-positiv und keine einzige positiv auf CBD getestet worden. Zudem seien die Vortests der Kantonspolizei Aargau so geeicht, dass ein THC-positives Resultat nur resultiere, wenn der legale Höchstwert an THC überschritten sei. Hinzu komme, dass am Wohnort des Beschwerdeführers ein Minigrip sowie eine gelbe Kiste mit Resten von THC-haltigem Marihuana und Verpackungsmaterial gefunden worden seien.