3.1.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm macht in ihrer Beschwerdeantwort im Wesentlichen geltend, zurzeit stehe fest, dass in den Mieträumlichkeiten des Beschwerdeführers eine professionelle Hanf-Indooranlage mit insgesamt 3'608 Pflanzgefässen gefunden worden sei. Diese hätten zum Zeitpunkt der Feststellung zwar keine vollständigen Pflanzen enthalten, doch hätten über die gesamte Anlage verteilt einzelne Proben von Pflanzenresten genommen werden können. Obschon sowohl der Beschwerdeführer als auch der Mitbeschuldigte C._____ behaupten würden, es sei nur CBD-Hanf angepflanzt worden, seien sämtliche entnommenen Proben THC-positiv und keine einzige positiv auf CBD getestet worden.