sprechend sei ihm dies auch als CBD-Produktionsanlage verkauft worden. Er habe dafür anfangs 2024 auch die E._____ AG gegründet, welche die Entwicklung sowie den Handel mit CBD-Produkten bezwecke. Dass die in den durchsuchten Geschäftsmieträumlichkeiten durchgeführten zehn THC- Vortests positiv ausgefallen seien, lasse sich darauf zurückführen, dass auch CBD-Marihuana einen Restwert an THC legal aufweisen dürfe. Es werde daher bestritten, dass diese Vortests überhaupt dazu geeignet seien, den Tatverdacht nachzuweisen. Eine Haftanordnung gestützt auf diese Vortests könne jedenfalls nicht angehen.