3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 19. Juli 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit Eingabe vom 24. Juli 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: