3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 16. Juli 2024 postalisch zugestellte Verfügung (elektronische Zustellung vorab am 15. Juli 2024) mit Eingabe vom 15. Juli 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichtes des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts v. 15. Juli 2024 sei aufzuheben; 2. Der Beschuldigte, A._____, sei umgehend in Freiheit zu entlassen; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt. zu 8.1%) zu Lasten des Staates."