7.3. Dem Protokoll der Scheidungsverhandlung vom 27. September 2021 mit Gerichtspräsident F.____ in der Besetzung lässt sich entnehmen, dass die Parteien über ihre finanziellen Verhältnisse befragt wurden. Der Beschuldigte erklärte sich bereit, Fr. 1'000.00 bis zum Auszug im Jahr 2024 und nach dem Auszug Fr. 500.00 monatlich an den Unterhalt der Beschwerdeführerin zu bezahlen. Die Parteien wurden zuerst getrennt und dann gemeinsam angehört und beide bestätigten, dass das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruhten (act.