Der Beschuldigte habe im September 2020 die Scheidung gewollt. Er habe dann Ende November 2020 die Vollmacht der Beschwerdeführerin eingeholt, damit sein Rechtsanwalt die Scheidungskonvention aufsetzen könne. Es sei um die 2. Säule gegangen. Sein Rechtsanwalt habe diese aufgesetzt. Die Beschuldigte habe dann mehrfach Änderungen verlangt. Erst im Mai 2021 habe sie unterschrieben und man habe die Scheidungskonvention dem Gericht eingereicht (act. 357 f., Frage 25). Sie hätten sich vor der Verhandlung geeinigt und er habe die Beschwerdeführerin weder genötigt, noch bedroht. Er habe viele gemeinsame Rechnungen (über Fr. 15'000.00) bezahlt.