7.2.3. Der Beschuldigte wurde am 17. Januar 2024 von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau befragt und bestritt die Nötigungsvorwürfe. Er sagte aus, er habe ihre Rechnungen (Telefon, Fahrzeug etc.) bis Juni 2022 bezahlt. Für ihn habe die Scheidungskonvention keine positiven Auswirkungen gehabt. In der Scheidungskonvention seien zuerst Fr. 750.00 vorgesehen gewesen. Während der Verhandlung habe die Beschwerdeführerin mehr verlangt, woraufhin der Betrag auf Fr. 1'000.00 erhöht worden sei (act. 357, Frage 22). Er habe nichts gemacht. Der Beschuldigte habe im September 2020 die Scheidung gewollt.