Beschwerdeführerin habe gedacht, dass der Richter darauf reagiere und dort entschieden werde, wer was bekomme (act. 323, Frage 55). Die Frage, ob sie die Scheidungskonvention genau gelesen habe, bejahte die Beschwerdeführerin. Sie habe geglaubt, dass der Beschuldigte sie dann in Ruhe liesse, wenn sie unterschreibe und dass sie dann Unterstützung vom Richter erhalte (act. 323, Frage 56).