323, Frage 45). Auf die Frage, weshalb sie die Konvention nicht habe unterschreiben wollen, sagte die Beschwerdeführerin, sie habe nicht gewusst, wann sie ihre Sachen, das Haus teilen würden. Sie habe nicht gewusst, dass an diesem Tag die Scheidung stattfinde und gedacht, der Beschuldigte lasse sie danach in Ruhe (act. 323, Frage 54). Die - 28 -