7.2.2. Anlässlich ihrer Einvernahme vom 17. Januar 2024 durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gab die Beschwerdeführerin zu Protokoll, es habe mehrere Monate zuvor angefangen. Der Beschuldigte habe sich einen Rechtsanwalt genommen, angeblich für sie beide – schlussendlich habe er diesen nur für sich alleine genommen. Die Beschuldigte habe alles (insbesondere die Vereinbarung) unterschreiben müssen, was er ihr gegeben habe (act. 322, Frage 29 f.). Der Beschuldigte habe ihr zu Hause gedroht, er werde sie ruinieren. Sie werde schon sehen, wenn alles vorbei sei. Sie habe dem Richter bei der Einzelanhörung vom 21. September 2021 mitgeteilt, dass sie Angst habe.