7.2. 7.2.1. Die Beschwerdeführerin machte in der Eingabe vom 10. August 2023 geltend, der Beschwerdeführer habe ihr im Scheidungsverfahren vor der gerichtlichen Anhörung mitgeteilt, dass er sie vernichten werde, wenn sie mit der Scheidung bzw. der Scheidungskonvention nicht einverstanden sei. Aus den Ferien habe er gedroht die Beschwerdeführerin und ihre Töchter umzubringen, falls jemand etwas sage (act. 234).