Dieses Verhalten kann durchaus als ein "über sich ergehen lassen" gedeutet werden. Dass sie dem Beschuldigten wörtlich zu verstehen gab, den Geschlechtsverkehr nicht zu wünschen und seine Reaktion hierauf, lässt sich ihren Aussagen nicht entnehmen. Die von ihr immer wieder erwähnte Angst lässt sich nach dem Gesagten mangels plausibler Konkretisierung nicht nachvollziehen und die mehrfach erwähnte angebliche Betroffenheit der Kinder erscheint vorgeschoben. Abklärungen zum "Klima der Angst" erübrigen sich damit.