6.4.2. Die Beschwerdeführerin stellte mit Eingabe vom 10. August 2023 diverse Beweisanträge, u.a. beantragte sie, dass ihre Töchter, ihre Rechtsanwältin sowie ihre Ärzte als Zeugen zum "Klima der Angst" zu befragen seien (act. 229 ff.). Sie hielt mehrmals daran fest (act. 290.19 ff.; act. 290.99 ff.). Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau lehnte diese Beweisanträge letztmals mit Beweisergänzungsentscheid vom 20. Juni 2024 ab (act. 290.119 f).