327, Fragen 101 ff., 134). Er habe den Schlagstock beim Üben in der Hand gehalten, er habe nicht auf die Beschwerdeführerin gezielt, der Beschuldigte habe ihr aber gezeigt, dass er allen etwas antun könne. Auf die Frage, wie er es gezeigt habe, sagte die Beschwerdeführerin aus, wenn sie z.B. wegen der Tochter E._____ zum Rektor hätten gehen müssen, habe der Beschuldigte gesagt, dass alle unter seinem Niveau seien. Sobald sie ihm gesagt hätten, er solle bitte [so] etwas nicht machen, habe er gleich das Opfer gespielt und gesagt, dass er Knieschmerzen oder Ähnliches habe. Dann hätten sie Mitleid mit ihm gehabt (act. 327, Fragen 108 ff.).