Betreffend sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung sagte die Beschwerdeführerin am 17. Januar 2024 gegenüber der Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau aus, der Beschuldigte habe während der Ehe, im Zeitraum von 2003 bis 2019, entgegen ihrem Willen mehrfach, in der Regel einmal pro Woche, diverse sexuelle Handlungen mit ihr vollzogen (act. 325, Fragen 74, 75, 79, 80). Er sei im Wissen darum, dass sie aufgrund einer Erkrankung (insbesondere Endometriose) starke Schmerzen gehabt habe, mehrfach ohne ihre Einwilligung vaginal und oral in sie eingedrungen (act. 326 f., Frage 83; act. 328, Fragen 115, 116, 117, 118). Sie könne die Vorfälle nicht eingrenzen (act. 325, Frage 76).