diesbezüglich jedoch keinerlei Stellung (act. 464 ff.). Die Beschwerdeführerin konkretisierte im Schreiben vom 10. August 2023 die Vorwürfe dahingehend, dass der Beschuldigte auf der Seite ihres Bettes einen Tonfa- Schlagstock bereitgelegt habe, was ganz offenkundig einer konkludenten Drohung entspreche. Dies sei im Hinblick auf ihr Verhalten im Ehebett unausgesprochen eine eindeutige Bedrohung. Sie habe den Beschuldigten trotz starker Schmerzen, von denen er gewusst habe, an ihr den Geschlechtsverkehr vollziehen lassen. Sie habe ihn oft gebeten, aufzuhören und habe geweint (act. 237, N. 38).