Je jünger das Opfer ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Intensität des erforderlichen psychischen Drucks (Urteile des Bundesgerichts 6B_1265/2019 vom 9. April 2020 E. 3.3.2 f., nicht publ. in 146 IV 153, mit Hinweis auf BGE 131 IV 107 E. 2.2 und 2.4 sowie 6B_216/2017 vom 11. Juli 2017 E. 1.4.1). 6.4. 6.4.1. Die Beschwerdeführerin reichte am 26. Januar 2023 gegen den Beschuldigten eine handschriftliche Strafanzeige u.a. wegen "sexuellen und psychischen Drucks" sowie wegen Vergewaltigung ein. Sie nahm darin - 22 -