Er habe das Zimmer gar mit einem Schlüssel abgeschlossen und gegen die Beschwerdeführerin Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erhoben, weil diese das Zimmer trotzdem betreten haben soll. Sodann führe die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eigens an, die Beschwerdeführerin habe ausgesagt, in der Regel habe er von ihr verlangt, nach oben ins Bett zu kommen, auch wenn sie Kopfweh oder andere Ausreden geltend gemacht habe. Von einem gemeinsamen Schlafzimmer könne in dieser Phase keine Rede sein. Es sei aktenwidrig, zu behaupten, die Beschwerdeführerin sei nicht aus dem Haus ausgezogen.